Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

das künftige Vorgehen bei COVID19-typischer Symptomatik können Sie der neuen Übersicht zum Kontaktmanagement des LAGuS entnehmen, welche ab heute gilt. Es ist davon auszugehen, dass auf Basis dieses Schreibens in der nächsten Woche Änderungen an der bis dato gültigen 6. Schul-Corona-Verordnung vorgenommen werden.

Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Verordnung in ihrer aktuell vorliegenden Fassung, abrufbar unter: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Bildung%2c%20Wissenschaft%20und%20Kultur/Dateien/Lesefassung%201.%20%C3%84nderVO%206.%20Schul-Corona-Verordnung.pdf