Sehr geehrte Eltern,

zum Schulstart nach den Herbstferien gelten einige unlängst bekannte, andere neue Bedingungen, die wir Ihnen gerne mitteilen möchten.

 

Zweiwöchige Maskenpflicht

Ab heute, Montag, den 11.10.2021 gilt erneut eine zweiwöchige Maskenpflicht. Dies bedeutet, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung sowohl auf dem Außengelände als auch im Gebäudeinneren zu tragen ist. Sie endet frühestens am 25.10.2021 und ist hiernach wieder an die Inzidenz Niveaustufe des Landkreises geknüpft.

 

Dies bedeutet im Detail:

  • Alle Personen sind dazu verpflichtet, in Schulgebäuden und auf dem schulischen Außengelände eine Maske zu tragen (siehe Ausnahmen).
  • Bei mehrfacher Nichtbeachtung der Maskenpflicht kann eine Verweisung des Schulgeländes erfolgen.
  • Bei Aufenthalt in größeren Gruppen auf dem Schulweg wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.
  • Bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, hierzu zählen auch die “Schulbusse”, gilt weiterhin die Maskenpflicht.

 

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind …

  • Personen, die sich im Musikunterricht sowie im Sport- oder Schwimmunterricht befinden. Dies gilt, insofern die Schüler*innen in einer definierten Gruppe unterrichtet werden.
  • Personen, die über eine Befreiung aufgrund einer medizinischen bzw. psychischen Beeinträchtigung oder einer anerkannten Behinderung verfügen.
  • Personen, die sich bei der unmittelbaren Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme befinden.
  • Gruppen, die ihren Aufenthalt in einer definierten Kohorte/Gruppe (1-4, 5-6, 7-8, 9-10) im Außenbereich bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern verbringen.
  • Einzelpersonen, die sich allein in einer Räumlichkeit aufhalten.
  • pädagogische Fachkräfte im Bereich Förderschwerpunkt Sprache oder Hören sowie Schüler*innen bzw. begleitende Integrationshelfer*innen, die auf ein erfolgreiches Lippenlesen angewiesen sind. Auch hier entfällt unter Einhaltung des Mindestabstands die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Sobald die landkreisweite risikogewichtete Einstufung (Kombination aus 7-Tage-Inzidenz, 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten, ITS-Auslastung) an 5 aufeinander folgenden Tagen auf Stufe Grün fällt, wird die Maskenpflicht voraussichtlich wieder aufgehoben. Bis dahin gelten die oben aufgeführten Bedingungen. Sollte sich die Einstufung ändern, informieren wir Sie zeitnah über die mögliche Ausweitung oder Reduzierung der Corona-Beschränkungen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Neues Fließschema und Selbsterklärung bei Vorliegen von COVID19-Symptomen

Ab heute gilt die überarbeitete Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE). Wir bitten darum, dass Sie Ihr Kind vor Schulbeginn bei Vorliegen von Erkältungs- oder anderweitigen Symptomen auf die Schwere hin überprüfen und bei Bedarf bereits präventiv von einem Schulbesuch absehen bei schwerer Symptomatik und mit Ihrem Kind bei einem Haus- oder Kinderarzt vorstellig werden, um den Sachverhalt abzuklären. Wir sind auch in den kommenden Monaten dazu aufgefordert, bei positivem Selbsttest das jeweilige Kind abholen zu lassen inkl. Hinweis zur ärztlichen Vorstellung. Bei ärztlicher Abklärung ist das folgende Formular (Selbsterklärung bei COVID19-Symptomen) zu nutzen, um eine Unbedenklichkeit der Wiederteilnahme am Unterricht zu bescheinigen.

Link zur neuen Handlungsempfehlung: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/zGg58RQH6mSkYHr
Link zur Selbsterklärung bei COVID19-Symptomen: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/YDY7yt7QdH3rPe4

 

Bestätigung des Reiseverhaltens

Wir bitten an dieser Stelle noch einmal darum, dass Sie als Eltern sich regelmäßig auf unserer Homepage über die benötigten Unterlagen, Abgabefristen und Regeländerungen informieren. Leider hatte eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Schüler*innen am heutigen ersten Schultag keine Gesundheitsbestätigung dabei. Dies sorgte für einen nicht reibungslosen Start nach den Ferien, obgleich über die Homepage die Notwendigkeit der Vorlage dieses Formulars einige Tage vor den Ferien angekündigt wurde. Änderungen, Hinweise und Informationen sind über die Schulwebsite jederzeit für Sie abrufbar. Bei Fragen melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Hinweis: Die sich aktuell im Praktikum befindenden Neuntklässler*innen sind dazu verpflichtet, bei Rückkehr in den regulären Schulunterricht das benötigte Formular gleichfalls vorzulegen. Dieses ist nach wie vor abrufbar unter folgendem Link:

Formular zur Gesundheitsbestätigung: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/yCkP3DS4WLZjtdp

 

Hinweis zu Testungen

Wir testen auch weiterhin zweimal wöchentlich am Mon- und Donnerstag auf COVID19. Schüler*innen mit Nachweis einer doppelten Impfung oder Genesung sind von der Testpflicht ausgeschlossen, dürfen sich gerne aber freiwillig mittesten. Tests stellen wir selbstverständlich auch weiterhin in Ausnahmefällen für eine häusliche Testung zur Verfügung. Dies erfordert jedoch an den oben genannten Testtagen den Nachweis der häuslichen, negativen Testung.

Link zum Formular: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/dr5WYgdqmGLoQRA