Liebe Schüler*innen, sehr geehrte Eltern,

nach den Winterferien, genauer am Montag, den 21.02.2022 starten wir ins 2. Halbjahr des Schuljahres 2021/22. Wir möchten Danke sagen für ca. 6 Monate voller Änderungen und Neuerungen, Ausnahmen von der Regel und fehlender Normalität. Trotz der widrigen Bedingungen konnte Unterricht in Präsenz stattfinden, fühlten wir uns unterstützt seitens der Elternschaft in unseren Bestrebungen, Corona möglichst lange und effektiv von euch, liebe Schüler*innen, fern zu halten. Wir hoffen inständig, dass die Bedingungen im zweiten Halbjahr es zulassen, dass wieder mehr Verlässlichkeit und Struktur in den Schulalltag unserer Lernenden Einzug halten können.

Für einen reibungsfreien Start am Montag nach den Winterferien benötigen wir von allen Schüler*innen einen ausgefüllten Nachweis “Erklärung über das Reiseverhalten”. Das entsprechende Formblatt kann hier herunter geladen werden:

Link zur Erklärung: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/q2gC36TPRFHgGps

Datenschutzerklärung: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/j2dytwoKc64Y3RS

Bei Nichtvorlage kann keine Beteiligung am Unterricht stattfinden. Wir testen auch nach den Winterferien 3 mal wöchentlich. Es gilt nach den Ferien die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unabhängig von kreis- oder landesweiten Inzidenzen für 14 Tage. Hiernach entscheiden die Infizierten-Zahlen über die weitere Regelung. Für Reisende gelten wie zuvor auch die bundesrechtlichen Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung, nach der eine Quarantänepflicht bei Rückkehr aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten gilt, insofern die Bedingungen erfüllt sind. Folgende Regelungen sollten beachtet werden

  • Nachweispflicht des Nichtvorliegens einer Covid19-Infektion erforderlich bei Wiedereinreise nach Deutschland bei vorherigem Aufenthalt in Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet
  • Kinder unter 6 Jahren: keine Nachweispflicht, 5-Tages-Quarantäne bei Einreise nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet
  • bei Einreise aus Virusvariantengebiet gilt grundsätzlich 14-tägige Quarantänepflicht mit eventueller Ausnahme für vollständig Geimpfte (siehe Informationen auf Website des Robert Koch-Instituts bezüglich Impfstoff und Virusvariantengebiet)

Sollten sich weitere Änderungen ergeben, informieren wir Sie und euch, liebe Schüler*innen umgehend.

Allen unseren Schüler*innen wie auch ihren Familien und Angehörigen wünschen wir erholsame und kraftspendende Winterferien.