Sehr geehrte Eltern,

das Aktionsprogramm “Stark machen und Anschluss sichern” bietet seit letztem Jahr allen Schüler*innen eine Möglichkeit, maximal 30 außerschulische Nachhilfestunden über das Land Mecklenburg-Vorpommern abrechnen zu lassen und so kostenlos in die Gunst von entsprechendem Förderunterricht in ausgewählten Fächern zu gelangen. Während bis zuletzt nur Anbieter*innen, die in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt sind, dafür in Frage kamen, hat das Land die Nachhilfekapazitäten durch Erweiterung bspw. auf Schleswig-Holstein nun ausgedehnt.

Wichtig ist nur noch, dass das jeweilige Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland angesiedelt ist. Dies ermöglicht es interessierten Eltern nunmehr, zusätzlich zu Präsenzangeboten auch Online-Portale in Betracht zu ziehen oder bspw. in Lübeck bei namhaften Anbietern Leistungen zu buchen. Einzige Voraussetzung: Der Anbieter muss sich am Lern- und Förderprogramm des Landes im Rahmen der bestehenden Regelungen beteiligen. Grundlage der Beantragung von Nachhilfestunden ist der Berechtigungsschein. Folgende Schritte sind dafür notwendig:

 

Schritte zur Inanspruch­nahme von Lern- und Förder­angeboten

  1. Den Berechtigungs­schein über unten­stehenden Link anfordern, ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben zur Schülerin/zum Schüler ausfüllen.
  2. Die Bestätigung des Schulbesuches im Schuljahr 2021/2022 erfolgt durch die Schule. Dafür werden Unterschrift und Stempel der Schule auf dem Berechtigungs­schein eingeholt. Bitte lassen Sie sich Ihren Berechtigungsschein in zweifacher Kopie und im Original aushändigen, um für weitere Anfragen seitens des LFI gewappnet zu sein.
  3. Der so ausgefüllte Berechtigungs­schein wird bei einem selbst gewählten außer­schulischen Anbieter von Lern- und Förder­angeboten vorgelegt, das Angebot vereinbart und gestartet.
  4. Am Ende der Lern­förderung wird die Durchführung auf dem Berechtigungs­schein mit Unterschrift bestätigt, damit der Anbieter seine Leistung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern ordnungs­gemäß abrechnen und seine Vergütung von dort erhalten kann.

 

Der folgende Link führt zum Berechtigungsschein: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/5DycQojcCqz4Hkg

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des LFI: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/lern-und-foerderprogramm/