Sehr geehrte Eltern,

die ersten beiden Schulwochen sind fast geschafft. Die 7-Tage-Inzidenz (Hauptkriterium) als auch die Nebenkriterien 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbetten-Auslastung im Landkreis Nordwestmecklenburg liegen weiterhin unterhalb des Schwellenwertes zu Stufe 2. Das Infektionsgeschehen ist laut RKI als niedrig einzustufen. Dies bedeutet, dass die bereits zum Schulstart angekündigten Maßnahmen in Kraft treten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt für Personen, die sich im Schulgebäude bzw. auf dem Schulhof aufhalten. Sie wird bis auf weiteres ausgesetzt. Es gilt ab Montag, den 16.08.2021 eine Freiwilligkeit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung. Erst bei Erreichen oder Übersteigen des nächsthöheren Schwellenwertes (risikogewichtete Einstufung: 7-Tage-Inzidenz des Landkreises NWM + Hospitalisierungsquote + Auslastung der Intensivbetten) von xy an drei aufeinander folgenden Tagen wird die Maskenpflicht laut Bildungsministerium wieder eingeführt, dann erneut auf dem gesamten Schulgelände und im Inneren von Schulgebäuden, insofern keine Befreiung vorliegt.

Die Testpflicht entfällt hingegen nicht. Auch weiterhin gilt “die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung). Hiervon
ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene. Es gelten weiterhin die bestehenden Verfahren. Die Testpflicht gilt auch bei mehrtägigen Schulfahrten.

Die folgende Übersicht erklärt das Stufenverfahren: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/abncTbnKSBKkJx7