Jahrgangsstufen 5 bis 10

Regionalschulteil 

Jahrgangsstufen 5 bis 10

Regionalschulteil 

Regionalschulteil Wahrsow

Lernen, entdecken und Zukunft gestalten: An unserem Regionalschulteil in Wahrsow lernen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in einer modernen Lernumgebung. Neben der Vermittlung fachlicher Kompetenzen legen wir großen Wert auf individuelle Förderung, Berufsorientierung, digitale Bildung und ein respektvolles Miteinander. Als Ganztagsschule bieten wir vielfältige Möglichkeiten, Interessen zu entdecken und Talente zu entwickeln.

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Eltern

Infos für Eltern

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Noteneinsicht

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Leseförderung

Lesen macht stark

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Digitaler Leitfaden

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Lesefreude, Wissen und Rückzugsraum

Schulpersonal

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Essensbestellung

Anbieter Kitafino

Essensanbieter

Culinarium Lübeck

Grundlegende Informationen

Unterrichtszeiten

Der Unterricht beginnt an der Regionalschule pünktlich mit Beginn der 1. Stunde um 08:10 Uhr.

Uhrzeit Unterrichtsstunde
08:10 - 08:55 1. Stunde
09:05 - 09:50 2. Stunde
10:10 - 10:55 3. Stunde
11:00 - 11:45 4. Stunde
12:10 - 12:55 5. Stunde
13:05 - 13:50 6. Stunde
14:00 - 14:40 7. Stunde
14:40 - 15:20 8. Stunde

Regulärer Unterricht findet vornehmlich von der 1. bis zur 6. Unterrichtsstunde statt. Einzelne Jahrgänge erhalten auch in der 7./8. Stunde Unterricht laut Plan. Ab der 7. Stunde haben die Schüler*innen die Möglichkeit, an Angeboten der Ganztagsschule teilzunehmen, insofern diese stattfinden.

Weiterführende Informationen zur "Ganztagsschule" erhalten Sie unter: https://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und-unterricht/schularten/grundschule/kleine-grundschule-und-volle-halbtagsschule/

 

Schulordnung

Wir wollen eine Schule, in der wir uns alle wohlfühlen. Deshalb müssen wir folgende Regeln beachten:

  1. In unserer Schule pflegen wir einen friedlichen und fairen Umgang miteinander, verhalten uns leise und achten auf Ordnung und Sauberkeit. Dies gilt für den gesamten Unterrichtstag einschließlich der Pausen.
  2. Das Schaffen und Einhalten einer ruhigen, konzentrationsfördernden sowie durch gegenseitigen Respekt getragenen Lernumgebung für Schüler- und Lehrerschaft ist unser oberstes Gebot.
  3. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist maßgeblich für einen reibungs- und störungsfreien Schulalltag. Nach dem Vorklingeln haben sich die Lernenden in den jeweiligen Räumen einzufinden und auf den Unterricht angemessen vorzubereiten.
  4. Das Mitführen von Unterrichtsmaterialien, das Anfertigen von Hausaufgaben und das Vor- und Nachbereiten des Unterrichts werden als selbstverständliche Schülerleistung vorausgesetzt.
  5. Unsere Cafeteria lädt in den Frühstücks- und Mittagspausen zur gemeinsamen Verpflegung ein. Ruhe, die Einnahme eines Sitzplatzes an einem der zahlreichen Tische, angemessenes und regelkonformes Verhalten sowie das Reinigen der Tische und Abgeben benutzten Bestecks und Geschirrs vor Verlassen des Raumes sind pflichtgemäß einzuhalten.
  6. Die großen Pausen verbringen unsere Schüler*innen draußen in den für sie ausgewiesenen Bereichen auf dem Schulgelände.
  7. In Pausen, in denen es regnet, sind die Lernenden dazu aufgefordert, sich in den Räumen ihrer folgenden Unterrichtsstunde unter Aufsicht der entsprechenden Lehrkraft aufzuhalten.
  8. Die Gesprächs- und Verhaltensregeln unserer Schule sind jederzeit und ausnahmslos zu befolgen. Anweisungen seitens des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals sowie der Aufsicht führenden Schüler*innen ist allumfänglich Folge zu leisten.
  9. Nach Abschluss eines Unterrichtstages sind alle Lernenden dazu aufgefordert, das Schulgebäude zu verlassen mit Ausnahme der Teilnehmer*innen an Ganztags- und Forder- bzw. Förderangeboten.
  10. Nicht nur innerhalb des Schulgebäudes, auch auf den Außenanlagen gilt das Gebot der Sauberkeit und Ordnung. Müllvermeidung und -entsorgung dienen dem sauberen Erscheinungsbild der Schule. An der Reinigung des Schulgeländes beteiligen sich alle Schulklassen gemäß ihrem Einsatzplan.
  11. Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände sowie an der Bushaltestelle ist verboten. Selbstverständlich sind auch Drogen- und Alkoholbesitz sowie deren Konsum vor, während und nach Unterrichtszeiten und Schulveranstaltungen untersagt. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden der Polizei gemeldet und zur Anzeige gebracht.
  12. Der Verzehr von Lebensmitteln, die Koffein, Taurin oder ähnliche Stoffe beinhalten, ist für Schüler*innen nicht gestattet.
  13. Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes ist während des Unterrichtstages nicht gestattet.
  14. Die Nutzung von Smartphones, Tablets und anderweitigen elektronischen Geräten ist während des Unterrichtstages verboten. Aufnahmemedien aller Art sind vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten, deren Nutzung ist gleichermaßen untersagt.
  15. An der Bushaltestelle haben sich die Lernenden entsprechend der Reihenfolge ihres Eintreffens an selbiger anzustellen und ihren gültigen Busausweis vor Antritt der Fahrt bereit zu halten. Den Anweisungen des Beförderungspersonals ist stets in vollem Umfang Folge zu leisten.
  16. Das Tragen von Kleidung und Accessoires mit Schriftzügen, welche dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule entgegenwirken, ist untersagt.
  17. Taschen- und Kleidungsdurchsuchungen durch das Personal der Regionalen Schule mit Grundschule Lüdersdorf sind im Falle des begründeten Verdachts gestattet.
  18. Anstelle eines Entschuldigungsschreibens durch die Eltern kann bei wiederholtem Fehlen im Unterricht das Einreichen eines ärztlichen Attests erforderlich werden.
  19. Diese Schulordnung wird ergänzt durch die Belehrungen seitens der Klassenleiter*innen z.B. zum Busverkehr, Verhalten im Straßenverkehr, zur Handynutzung oder der Säuberung des Schulgeländes.
  20. Bei Störungen des Unterrichts sieht das Trainingsraum-Konzept eine feste Abfolge von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vor, um den bzw. die Schüler*in hinsichtlich seiner bzw. ihrer sozialen Kompetenzen effektiv zu fördern und störungsfreien Unterricht zu gewährleisten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.