Sehr geehrte Eltern,

das LAGuS hat für alle Gesundheitsämter eine neue Entscheidungsgrundlage ausgegeben, die ab sofort gilt. Bei künftigem Auftreten einer Positivtestung, die durch eine offizielle PCR-Testung bestätigt wurde, werden nicht mehr automatisch ganze Lerngruppen oder gar Kohorten in Quarantäne geschickt. Die Einzelfallprüfung erfolgt wie gewohnt durch das zuständige Gesundheitsamt inkl. der konkret umzusetzenden Maßnahmen, die angeordnet werden. Bis einschließlich Stufe Orange, aktuell befinden wir uns auf Stufe Gelb, gilt, dass bei einem Positivfall sowie maximal einem weiteren

  • die übrigen Schüler*innen der Kohorte weiterhin zur Schule kommen dürfen,
  • an den nächsten mindestens fünf bis maximal  voraussichtlich 10 Schultagen täglich morgens per Selbsttest getestet werden,
  • die gesamte Kohorte medizinische Masken tragen muss,
  • die Kohorte strikt von anderen Kohorten getrennt wird,
  • sich die Kohorte am Ende der Zeitspanne der täglichen Testung mittels eines Tests frei testen muss,
  • die Eltern ein Informationsblatt sowie Aufklärungsmaterialien erhalten zum Thema COVID19 und Schule.

Bei mehreren Folgefällen, also mindestens 2 Schüler*innen, die nach Bekanntwerden der ersten Positivtestung ebenfalls einen per PCR-Testung positiven Befund aufweisen, findet auch weiterhin eine Quarantäne oder Isolierung der gesamten Kohorte für min. 5 Tage statt.

Bei Stufe Rot erfolgt die Quarantäneanordnung für ganze Kohorten bei Auftreten eines einzelnen, durch PCR-Test bestätigten positiven Testergebnisses. Die Präsenzbeschulung wechselt dann in die Distanzbeschulung für mindestens 5 Tage. Auch hiernach kann eine sogenannte Freitestung erfolgen.

Weiterhin gilt, dass sich Personen, die PCR-positiv durch einen Haus- oder Kinderarzt oder ein Testzentrum getestet wurden, für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen, auch wenn sie genesen oder geimpft sind. Kontaktpersonen, die mit positiv getesteten Schüler*innen Kontakt hatten, müssen bei Auftreten von Symptomen einen PCR-Test absolvieren, auch Genesene oder Geimpfte. Bei Nichtauftreten von Symptomen können Genesene und Geimpfte von weiteren Maßnahmen wie täglicher Pflichttestung etc. befreit werden je nach Anordnung des Gesundheitsamtes.

Link zum neuen Schema des LAGuS für Kontaktpersonen: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/RgNrYF7NsLBS39r