Sehr geehrte Eltern,
das LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) hat die Maßnahmen bei Auftreten eines positiven PCR-Befundes (Indexfall) angepasst. Hiermit informieren wir Sie über die Maßnahmen, welche vom Gesundheitsamt getroffen werden.
- Bei einem PCR-positiven Fall (positiver PCR-Test durch Haus- oder Kinderarzt bei einem bzw. maximal 2 Schulkindern) wird die gesamte Kohorte (5/6, 7/8 oder 9/10) des oder der Schüler*in täglich für insgesamt 14 Tage per Poc-Test auf COVID19 hin getestet, vermutlich mit Ausnahme genesener oder vollständig geimpfter Schüler*innen. Der Unterricht findet aller Voraussicht nach weiterhin statt. Gleichfalls ist für die betroffene Kohorte das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Des Weiteren muss die Kohorte strikt von anderen Kohorten separiert werden (Unterrichtsräume, Pausen). Sollten mehr als 2 Schüler*innen per PCR-Test positiv getestet werden, wird die gesamte Kohorte in Quarantäne versetzt. Dies gilt bei Risikostufe Rot (hohes Infektionsgeschehen).
- Betroffen von Quarantänemaßnahmen können laut Aussage des Gesundheitsamtes Wismar auch Schüler*innen sein, die unmittelbar in Nachbarschaft eines Kindes gesessen haben. Genaueres ist im entsprechenden Hinweisschreiben nicht definiert.
- Ab Risikostufe Dunkelrot (sehr hohes Infektionsrisiko) wird selbst bei nur einem positiven PCR-Test die gesamte Kohorte in den Quarantänestatus versetzt. Genesene oder vollständig geimpfte Schüler*innen hiervon ausgenommen sind, wird in der durch das zuständige Gesundheitsamt erlassenen Allgemeinverfügung aufgeführt sein.
Genesene und geimpfte Schüler*innen dürften von einer durch das Gesundheitsamt Wismar angeordneten Quarantänemaßnahmen ausgenommen sein. Inwiefern diese Kinder und Jugendlichen notbetreut oder auf Distanz beschult werden, muss sich im Einzelfall zeigen und hängt einerseits von der Anzahl der Personen, andererseits von den jeweiligen Vorgaben des Gesundheitsamtes ab.
Bei Notwendigkeit der täglichen Testung mittels PoC-Test stellt die Schule die benötigten Testsets und Masken bereit. Vorrangig wird in der Schule getestet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in der Häuslichkeit zu testen. Bei Übergabe der Testsets an Elternhäuser ist eine Einverständniserklärung vorzulegen. Selbstverständlich entscheidet das Gesundheitsamt und es können abweichende Regelungen im Einzelfall getroffen werden. Wir sind an die Vorgaben der Allgemeinverfügungen gebunden.
Elterninformation über neues Kontaktmanagement: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/5Ket69RLDY52aZr
Übersicht über Risikostufen: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/abncTbnKSBKkJx7
Einverständniserklärung: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/aYPms5scSGgqQeB