Sehr geehrte Eltern,
uns als Schule ist sehr daran gelegen, die durch die Corona-Pandemie entstandenen Lernlücken aufzuholen. Der Unterricht in diesem Schuljahr wird sich dieser Herausforderung stellen müssen. Gleichwohl bestehen auch außerschulisch Möglichkeiten, um Lernrückständen erfolgreich zu begegnen. Diesbezüglich möchte ich auf das Programm zur außerschulischen Lernförderung hinweisen, das in diesem Schuljahr eine Neuauflage erfährt. Ab heute können sich Eltern außerschulische Lernangebote suchen, um entstandene Lernrückstände zu minimieren, insofern diese den Anforderungen für eine erfolgreiche finanzielle Förderung entsprechen.
Beginnend am 1. September 2021 und endend am 12. August 2022 können interessierte Eltern bis zu 30 direkt pädagogisch begleitete Förderstunden à 45 Minuten pro Schüler*in beantragen. Die Finanzierung läuft bei Bewilligung über Landes- und Bundesmittel. Der Zeitumfang umfasst auch die Ferien, in denen die Teilnahme an externen Kursen möglich wäre, insofern diese förderfähig sind. Sowohl in Präsenz als auch digital können Förderangebote stattfinden.
Eine zentrale Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass das jeweilige Institut oder die freiberuflich tätige Einzelperson in Mecklenburg Vorpommern ansässig bzw. niedergelassen ist. Über die folgende Seite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie Informationen, die Förderbescheinigung usw.: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/Lern-und-Foerderprogramm/index.html
Folgende Schritte sind notwendig, um Lern- und Förderangebote ab dem 1. September 2021 in Anspruch zu nehmen:
Schritt 1: Den Berechtigungsschein über den nebenstehenden Link anfordern, ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben zur Schülerin/zum Schüler ausfüllen.
Schritt 2: Die Bestätigung des Schulbesuches im Schuljahr 2021/2022 erfolgt durch die Schule. Dafür werden Unterschrift und Stempel der Schule auf dem Berechtigungsschein eingeholt.
Schritt 3: Der so ausgefüllte Berechtigungsschein wird bei einem selbst gewählten außerschulischen Anbieter von Lern- und Förderangeboten vorgelegt, das Angebot vereinbart und gestartet.
Schritt 4: Am Ende der Lernförderung wird die Durchführung auf dem Berechtigungsschein mit Unterschrift bestätigt, damit der Anbieter seine Leistung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern ordnungsgemäß abrechnen und seine Vergütung von dort erhalten kann.