Regeln für den Gesundheits- und Infektionsschutz an der Regionalen Schule mit Grundschule Lüdersdorf – Stand 02. August 2021
Grundlage ist der „Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ mit Wirkung ab dem 02.08.2021 inkl. nachfolgender Ergänzungen, erlassen durch die Landesregierung für alle Schulen in MV. Ziel ist ein schulischer Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen und die Verhinderung einer unkontrollierten Infektionsausbreitung. Ein Mindestabstand von 1,5 m soll, wann immer möglich, eingehalten werden.
Persönliche Hygiene
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat nach den Sommerferien vor dem ersten Betreten des Schulgebäudes eine elterlich ausgefüllte Erklärung über das Reiseverhalten vorzulegen.
- Es ist nicht erlaubt, mit Anzeichen einer COVID-19 Symptomatik das Schulgelände zu betreten.
- Direkte körperliche Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, auch in der eigenen Lerngruppe bzw. Kohorte (1/4, 5/6, 7/8, 9/10). Die Grundschule gilt in Gänze als eigene Kohorte, beginnend mit Jahrgangsstufe 1 und endend mit Jahrgangsstufe 4.
- Begrüßungsrituale mit körperlicher Nähe wie zum Beispiel Umarmungen und Händeschütteln sind zu unterlassen.
- Ein regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen (mindestens 20 Sekunden), explizit vor dem Essen, ist Pflicht.
- Ein Berühren der Schleimhäute im Bereich des Gesichts (Augen, Nase, Mund) ist nicht zu empfehlen.
- Die Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in Armbeuge inkl. größtmöglichem Abstand zu Mitmenschen) ist einzuhalten.
- Während des Unterrichts besteht eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in den ersten beiden Schulwochen, es sei denn, es liegt ein entsprechendes Attest vor.
- Auf dem Außengelände der Schule sind die Schüler*innen sowie das Schulpersonal vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit. Wir empfehlen dies dennoch.
- In allen Gebäuden außer- wie innerhalb der Unterrichtsräume ist eine Maske zu tragen.
- Bei Begegnungen zwischen verschiedenen Personengruppen (Schulpersonal, Schüler*innen, Erziehungsberechtigte) ist nach Möglichkeit auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
- Grundsätzlich ist das Betreten des Schulgebäudes nicht direkt am Schulbetrieb beteiligter Personen nur bei unabwendbarer Dringlichkeit gestattet. Eine umgehende Anmeldung im Sekretariat ist zu gewährleisten inkl. Angabe personenbezogener Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer zwecks Sicherstellung einer möglichen späteren Nachverfolgung etwaiger Kontaktketten. Grundsätzlich ist in diesen Fällen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine Testung vor dem Betreten ist Pflicht.
- Regelmäßige Corona-Tests des Schulpersonals stellen sicher, dass das Personal unserer Einrichtung COVID19-frei ist.
Ausnahmen für unsere Lernenden:
- Situationen der unmittelbaren Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme, diese ist auf den Fluren oder im Atrium nicht gestattet.
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Lehrkräfte und sonstiges Personal, insofern sie sich allein in einem Raum befinden.
Raumhygiene
- Die Unterrichtsräume und Flure sind regelmäßig zu lüften (Stoßlüftung der Räume alle 20 Minuten und in jeder Pause).
- Die Räume werden entsprechend der Vorgaben des Schulträgers täglich gereinigt, dies beinhaltet auch alle relevanten Oberflächen.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist in den Klassenräumen der Jahrgänge 1-6 und 10 aufgehoben.
Hygiene im Sanitärbereich und Schulgebäude
- Jeder definierten Gruppe bzw. Kohorte (5/6, 7/8, 9/10) sind ein eigener Ein- und Ausgang sowie eigene sanitäre Anlagen zugewiesen.
- Toiletten sollen, insofern organisatorisch möglich, von maximal 1 Person gleichzeitig (unterschiedliche Kohorte/Gruppe) und nur mit Mund-Nasen-Bedeckung benutzt werden. Toilettenbesuche haben zügig zu erfolgen, sorgfältiges Händewaschen ist im Anschluss Pflicht, Flüssigseife und Einmalhandtücher werden bereitgestellt.
- Es erfolgt eine Trennung der Schülergruppen auf dem Schulareal sowie in den Essensräumen. Alle Schüler*innen haben die ihnen für die Pausen und beim Mittagessen zugewiesenen Bereiche einzuhalten.
- Es werden, wo immer möglich, das Klassenraumprinzip in der Grundschule und das Lehrkraftraumprinzip in der Regionalschule verfolgt.
- Im Schulhaus ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Lerngruppen bzw. Kohorten einzuhalten, insofern irgend möglich.
- Es erfolgt eine regelmäßige Reinigung von Türklinken, Fenstergriffen, Lichtschaltern, Handläufen, Tischen (Reinigungsfirma).
- In der Grundschule stehen ferner in den Klassenräumen Waschbecken zum gründlichen Händewaschen zur Verfügung.
Infektionsschutz in den Pausen
- Die Schüler*innen verlassen unter Einhaltung der Maskenpflicht in den Pausen über den zugeordneten Ausgang das Schulgebäude, um an die frische Luft zu gehen.
- Die Zuordnungen der Pausenhöfe sind durch Belehrung bekannt gegeben und ersichtlich. Jede Lerngruppe bzw. Kohorte verfügt über einen eigenen Pausenbereich. Sowohl in der Grund- als auch in der Regionalschule nutzen die Schüler*innen je nach Jahrgang, Gruppe bzw. Kohorte unterschiedliche Pausenaufenthaltsbereiche. Die Grundschule gilt in Gänze als eigene Kohorte, beginnend mit Jahrgangsstufe 1 und endend mit Jahrgangsstufe 4.
- Auch innerhalb der eigenen Klasse, Gruppe bzw. Kohorte der Mindestabstand von 1,5 Metern soll in den Pausen möglichst eingehalten werden.
- Die Mittagsversorgung wird in der Grundschule durch UWM, in der Regionalschule durch menü factory angeboten. Die Besteckausgabe erfolgt einzeln. Beim Anstehen tragen die SchülerInnen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Essenseinnahme erfolgt ausschließlich in den für die Jahrgänge vorgesehenen Mittagspausen sowohl in der Grund- als auch der Regionalschule. In der Grundschule finden diese zeitversetzt statt (1-2, 3-4).
Wegeführung in der Schule
- Alle in der Grunds- und Regionalschule befindlichen Schüler*innen bewegen sich entsprechend dem für ihre Jahrgangsstufe bereitgestellten Wege-Plan, d.h. jeder Jahrgang in der Grundschule hat einen ihm zugeordneten Ein- und Ausgang, Unterrichtsräume und Toiletten (Grundschule: 1. Kl. Seiteneingang Turnhalle, 2. Kl. Haupteingang, 3. Kl. Nebeneingang Sportplatz, 4. Kl. Nebeneingang Gelände Sportverein, 5. und 6. Kl. Haupteingang, 10. Kl. Nebeneingang Schulsozialarbeit). Der Mindestabstand ist zu beachten. In der Regionalschule sind den verschiedenen Gruppen unterschiedliche Aus- und Eingänge sowie Toilettenanlagen zugewiesen.
- Ein versetzter Unterrichtsbeginn in der Grundschule trägt zur zusätzlichen Frequentierungsentlastung der Ein- und Ausgänge im Schulhaus bei.
Unterrichtsorganisation
- Es gibt feste Klassen und Kurse (Ersatzunterricht, Religion, Französisch, Russisch, Wahlpflicht), alle innerhalb der jeweiligen Kohorte bzw. Gruppe.
- Ein Wechsel von Unterrichtsräumen ist erlaubt, wenn eine gründliche Lüftung vor jedem Wechsel erfolgt.
- Die Gruppen sollen sich nur unter Einhaltung des Mindestabstandes begegnen.
- Der Musikunterricht kann stattfinden. Die Nutzung von Blasinstrumenten und Gesang ist unter Einhaltung der Hygienebedingungen gestattet.
- In der 5. und 6. Stunde ist in der Grundschule eine Hausaufgabenbetreuung bei der jeweiligen Klassenleitung vorgesehen. Der Ganztagsunterricht in der Regionalschule findet im darstellbaren Umfang statt.
- Externe Bildungspartner (Projekt Jungen- und Mädchenwerkstatt, Berufsorientierung) werden auf die durchgängige Dokumentationspflicht hingewiesen. Ein digitaler Austausch ist ebenso möglich wie die Arbeit in Präsenz.
Sport- und Schwimmunterricht
- Praktischer Sportunterricht darf stattfinden, sowohl im Außen- als auch im Innenbereich. Bei Hilfestellung unterhalb der gebotenen Mindestdistanz von 1,5 Metern ist die Lehrkraft dazu aufgefordert, eine Maske zu tragen.
- Schwimmunterricht darf im Freien und im Inneren stattfinden unter Beachtung der vor Ort festgelegten Hygienemaßnahmen. Ein Besuch der Schwimmhallen ist nur zulässig, wenn eine einzelne Gruppe bzw. Kohorte der Schule die Schwimmhalle separiert von anderen Gruppen auch anderer Schuleinrichtungen nutzt.
Veranstaltungen
- Eintägige und mehrtägige Schulfahrten dürfen stattfinden, wenn das Hygienekonzept vor Ort als auch während des Transports den Mindestanforderungen des landesweiten Hygieneplans für Schulen entspricht.
- Schulveranstaltungen dürfen stattfinden, insofern sich alle teilnehmenden Gäste vor Beginn der Veranstaltung testen lassen oder einen höchstens 24h alten Nachweis einer Negativtestung vorweisen, der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, alle Personen im Innenbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, weder Essen noch Trinken ausgeschenkt werden.
Schülerbeförderung
- Seit dem 27.04.2020 besteht die Pflicht, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Regelung gilt auch im neuen Halbjahr 2021/22 bis auf Weiteres. Die Schülerinnen und Schüler haben auf ihrem Schulweg die Einhaltung der Maskenpflicht selbständig zu gewährleisten.
Angehörige von Risikogruppen (Vorerkrankungen)
- Grundsätzlich besteht eine Dienstpflicht für Lehrkräfte und pädagogisches Personal, Schutzmaßnahmen können in berechtigten Ausnahmefällen auf Antrag durch den betriebsärztlichen Dienst festgelegt werden.
- Schülerinnen und Schüler können nach Bewilligung des Antrag beim zuständigen Schulamt von der Präsenzpflicht befreit werden, werden in Distanz über die schuleigene Lernplattform unterrichtet.
Kommunikation und Infektionsverdacht
- Alle jeweils notwendigen und zugänglichen Informationen werden unter https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html zeitnah veröffentlicht, sind auf unserer Homepage zusammengefasst erlesbar.
- Informationen, die auf der Website veröffentlicht sind, gelten als allgemein bekannt gemacht. Erziehungsberechtigte haben sich regelmäßig über Neuigkeiten auf der schulischen Website zu informieren.
- Erziehungsberechtigte melden ihre Kinder, insofern Symptome wie
- Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht)
- Halsschmerzen
- Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht)
- Fieber (≥ 38 °C bei Schulkindern)
- Atemnot
- Kopfschmerzen
- Gliederschmerzen
- Störung des Geruchs- und Geschmackssinns
- Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen)
- schwere Erkältungssymptome
wie gewohnt bis spätestens 07:50 Uhr in der Grundschule bzw. 08:10 Uhr in der Regionalschule im Krankheitsfall morgens telefonisch im Sekretariat ab.
Zur Abklärung eines indifferenten Erkältungsbildes ist es unumgänglich, beim zuständigen Kinder- oder Hausarzt
- einen PCR-Test oder
- einen alternativen Nukleinsäurenachweis oder
- einen PoC-Antigentest
vornehmen zu lassen. Die Erziehungsberechtigten müssen durch eine Selbsterklärung die diagnostische Abklärung eines negativen Testergebnisses nachweisen, insofern der oder die Schüler*in zum Präsenzunterricht wieder zugelassen werden soll. Eine Voraussetzung ist, dass der Test durch geschultes Personal in einer Kinderarztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt werden muss. Werden die vorgenannten Testungen nicht durchgeführt, darf die Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, mindestens jedoch für 7 Tage bei Symptomfreiheit der beiden letzten Tage dieser Frist, nicht betreten werden. Bei Schülerinnen und Schülern ist für die Wiederaufnahme in die Schule die Vorlage einer Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung notwendig. Am Wochenende und nachts können hierfür die entsprechenden Notdienste in Anspruch genommen werden.
- Zur Orientierung wird die Handlungsempfehlung des LAGuS MV befolgt, einsehbar im Downloadbereich unter “Flyer – Fließschema COVID19” unter https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/sf88BLAyNJiMmcB
Ansprechpartner im Verdachtsfall
- Ansprechpartner sind die Haus- und Kinderärzte (telefonische Anmeldung!) und der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 oder 117. In Notfällen (zum Beispiel Atemnot) sollen sich die Betroffenen an den Notruf 112 oder eine Rettungsstelle wenden.
- Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Coronavirus-Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer lautet 030-346465100. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beantwortet im Internet Fragen rund um das neuartige Coronavirus.
- In den norddeutschen Bundesländern gibt es ebenfalls Telefon-Hotlines, in Mecklenburg-Vorpommern erreichbar unter der Telefonnummer 0385-5885888.
- Im Falle eines ernsthaften Verdachtes einer COVID19-Infektion ist die Schule unverzüglich durch die Eltern über den Sachstand zu informieren unter 038821-6140 oder (Grundschule Herrnburg) bzw. 038821-60736 oder (Regionalschule Wahrsow).
- Im Falle einer bestätigten Infektion arbeiten Gesundheitsamt, Staatliches Schulamt, Schulträger und weitere zuständige Stellen eng zusammen, um weitere Infektionen zu verhindern. Über ergriffene Maßnahmen wird auf der Homepage und gegebenenfalls über die Informationsketten der Klassenleiter*innen informiert.