Liebe Schüler*innen, liebe Erziehungsberechtigte,

das neue Schuljahr startet pünktlich am 2. August 2021 mit Präsenzunterricht an beiden Schulteilen. Wir freuen uns auf ein möglichst regulär und normal verlaufendes Jahr, in dem Verpasstes aufgeholt, Gelerntes wiederholt und der Spaß am Lernen wieder hergestellt werden kann. Unser aller Sicherheit und Gesundheit ist jedoch auch im Schuljahr 2021/22 das gemeinsame Ziel aller Bestrebungen. Daher hier einige einleitende Hinweise an euch und Sie, liebe Eltern, sodass der Anlauf so störungsfrei wie möglich gelingt.

Die nächsten Wochen entscheiden maßgeblich darüber, in welchem Ausmaß das Coronavirus als auch seine Mutationen das schulische Alltagsleben beeinflussen werden. Es ist daher zwingend erforderlich, dass alle Lernenden als auch schulisch Beschäftigten den Anweisungen des Bildungsministeriums bei Betreten des Schulgeländes und Schulgebäudes nachkommen. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die Regelungen der nächsten Woche, explizit noch einmal aufgeführt in unserem schuleigenen Hygieneplan:

 

Beschulung

  • Start mit Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen am 02. August 2021 ab der 1. Schulstunde
  • Möglichkeit der Unterrichtsbefreiung von Schüler*innen , welche zur Personengruppe derjenigen zählen, die mit einem erhöhtem Risiko für einen schweren COVID19-Krankheitsverlauf rechnen müssen aufgrund von eigenen oder Vorerkrankungen Angehöriger, hierbei gilt eine Attestpflicht zum Nachweis der Zugehörigkeit
  • Distanzunterrichtserteilung bei bewilligter Befreiung vom Präsenzunterricht inkl. wöchentlichem Kontakt mit Lehrkräften der betroffenen Schüler*innen durch designierte Ansprechperson, Antrag auf Befreiung für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2021/22 ist an das Schulamt Schwerin schriftlich zu stellen
  • in den ersten 4 Wochen werden keine Tests, Kurzkontrollen oder Klassenarbeiten, die bewertet werden, geschrieben, es werden ausnahmslos Themeninhalte des zurückliegenden Schuljahres wiederholt

 

Pflichten

  • Maskentragepflicht bei Betreten des Schulgeländes für Schüler*innen als auch Schulpersonal und Gäste
  • Testpflicht für Gäste (Erziehungsberechtigte, externe Bildungspartner usw.) bei Besuch der Einrichtung
  • Vorlage einer Erklärung über das Reiseverhalten von allen Schüler*innen am ersten Schultag, keine Unterrichtsteilnahme bei Nichtabgabe
  • Vorlage einer Selbsterklärung bei Testung in Häuslichkeit am Sonntag, den 01. August 2021
  • Testpflicht 2 x wöchentlich, ausgenommen sind vollständig (zweifach) geimpfte Personen und Genese
    • Optionen: Schulischer Test, häuslicher Test bzw. professioneller Test durch anerkannte Institution (Alter max. 24h) inkl. Nachweis der Negativtestung
  • das Schulpersonal ist vollständig geimpft, eine Impfempfehlung spricht das Bildungsministerium auch an alle Erziehungsberechtigten sowie Schüler*innen im Alter von mindestens 16 Lebensjahren aus

 

Veranstaltungen

  • Elternversammlungen dürfen stattfinden unter Einhaltung der Testpflicht (max. 24h alt) und des Mindestabstandes, eines festen Sitzplatzes, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, der Führung einer Anwesenheitsliste, dem Fernbleiben von Personen mit COVID19-ähnlichen Symptomen
  • die geplanten Einschulungsfeiern werden stattfinden unter Berücksichtigung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (Angehörige eines gemeinsamen Haushalts ausgenommen) inkl. Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Zeitpunkt des Platznehmens
  • mehrtägige Schulfahrten dürfen stattfinden, wenn die Bedingungen vor Ort die Einhaltung des Hygienekonzepts sicherstellen
  • eintägige Projekt- und Wandertage dürfen stattfinden, insofern das Hygienekonzept am außerschulischen Lernort den Ansprüchen des Hygienekonzepts des Bundeslandes entsprechen