Sehr geehrte Eltern,

ab der nächsten Woche finden die ersten Elternabende statt. Es ist sicher in aller Interesse, dass die Versammlungen so unkompliziert und reibungslos wie möglich ablaufen. Daher möchten wir Sie noch einmal auf die Regelungen für Versammlungen aufmerksam machen, die in der 2. “Verordnung zur Änderung der 3. Schul-Corona-Verordnung vom 31. Mai 2021” aufgeführt sind.

Für schulische Veranstaltungen innerhalb von Schulgebäuden gelten folgende Vorgaben:

  • Einhaltung Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Haushalten
  • Zuweisung eines festen Sitzplatzes
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung über die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg (Empfehlung des Tragens einer medizinischen Maske statt Stoffmaske) außer bei nachweisbarer Maskenbefreiung oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung (Lippenlesen)
  • Eintragen in Anwesenheitsliste inkl. Angabe erforderlicher Daten (Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit)
  • Symptomfreiheit (siehe Kriterien des Robert-Koch-Instituts für typische COVID19-Symptome) oder bei COVID19-typischen Symptomen Vorlage eines max. 48h alten negativen PCR-Testergebnisnachweises bei Auftreten COVID19-ähnlicher Symptome
  • Vermeidung der Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeiten
  • Testpflicht für nicht genesene und nicht vollständig geimpfte Personen bzw. Nachweis eines max. 24h alten negativen Testergebnisses (Ausnahme: Genesene, vollständig Geimpfte)
  • bei genesenen oder geimpften Personen gilt eine Nachweispflicht (Impfausweis, Attest), ansonsten ist eine Testung notwendig 

Die oben aufgeführten Regelungen sollen unser aller Gesundheit schützen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

 

Formular Selbsterklärung und Auszug aus Verordnung