Sehr geehrte Eltern,
die aktuellen COVID19-Zahlen geben begründeten Anlass zur Sorge um die Gesundheit unserer Schüler*innen, unseres Schulpersonals sowie Ihrer Familien. Umso wichtiger ist es, in den nächsten Wochen mit Augenmaß und Vorsicht in Bezug auf Entscheidungen zu agieren, die eine Unterrichtsbeteiligung betreffen. Sollte Ihr Kind unter corona-typischen Symptomen leiden, ist eine PCR-Testung durch eine anerkannte Fachkraft (Haus- oder Kinderarzt) bzw. ein Testzentrum Pflicht.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich noch um einen leichten Schnupfen (Beschulbarkeit ohne PCR-Testpflicht oder Symptomfreiheit min. 2 Tage nach 5-tägiger Häuslichkeit) handelt oder bereits um die Anfänge eines grippalen Infektes (schwere Erkrankungssymptome wie Husten, Fieber, Kopf- und Halsschmerzen oder Fieber – keine Beschulbarkeit), lassen Sie die Symptomatik bitte von dem Kinder- oder Hausarzt Ihres Vertrauens abklären.
Sollte Ihr Kind direkten Kontakt mit einer Person gehabt haben, die später per offiziellem PCR-Test positiv auf COVID19 getestet wurde, gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises Nordwestmecklenburg zum Kontaktpersonenmanagement (siehe Anhang) zum Schutz aller Beteiligten. Handelt es sich erst einmal nur um das Ergebnis eines handelsüblichen Selbsttests, steht es Ihnen frei, Ihr Kind zur Schule zu schicken oder im Häuslichen bis zur Klärung des Selbsttestergebnisses durch eine PCR-Testung zu isolieren. In diesen Fällen können wir als Schule nur Empfehlungen aussprechen, möchten Sie einerseits soweit als möglich unterstützen, die restlichen Schüler*innen der Klassengruppe oder Kohorte jedoch auch vor einer Erkrankung mit Corona schützen. Daher würden wir uns wünschen, dass Ihr Kind bis zur abschließenden Klärung in Ihrer Obhut verbleibt, soweit organisatorisch möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis in dieser für uns alle herausfordernden Zeit.
Link zur Allgemeinverfügung: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/datei/anzeigen/id/44616,1105/allgemeinverfuegung_verhalten_positiv_und_kontakt.pdf