Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,
die Osterferien stehen vor der Tür. Wir benötigen am 1. Schultag nach den Osterferien kein Formular zum Reiseverhalten bzw. keine Gesundheitsbestätigung von Ihrem Kind. Auch in Sachen Testung gibt es Neuigkeiten. Vollständig geimpfte (2-fache Impfung, letzte Impfung liegt min. 14 und max. 90 Tage zurück) oder geboosterte (3-fache Impfung) oder genesene (Erkrankung min. 28 und max. 90 Tage her) Schüler*innen müssen nicht mehr an der verpflichtenden Testung in der Schule teilnehmen. Wir freuen uns gleichwohl über eine freiwillige Teilnahme. Sollten sich ein oder mehrere Indexfälle in einer Klassengruppe ergeben, wird der Grundsatz der freiwilligen Testung durch das Gesundheitsamt bzw. durch die derzeit geltende Allgemeinverfügung aufgehoben. Dies bedeutet, dass an 5 aufeinander folgenden Schultagen alle Kinder unabhängig von ihrem Genesungs- oder Impfstatus zu testen sind.
Es können sich je nach Infektionslage jederzeit Änderungen in Bezug auf die nach den Ferien gültigen Regelungen ergeben. Wichtig ist, dass bei Personen mit covid19-typischen, schweren Krankheitssymptomen weiterhin eine Abklärung durch einen Haus- oder Kinderarzt erfolgen muss. Bei ausschließlich leichten Symptomen ist eine Beschulung möglich, wenn auch nicht in jedem Fall ratsam. Diesbezüglich bitten wir Sie, bei Ihrem Kind in solchen Fällen eine tägliche Symptomkontrolle vorzunehmen und tagesindividuell zu entscheiden, ob Ihr Kind am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann oder nicht.
Weiterhin besteht in Schulgebäuden eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Nur in Unterrichtsräumen und am Platz, im Sportunterricht im Generellen sowie im Musikunterricht beim Singen oder Spielen von Instrumenten darf die Maske vorübergehend abgelegt werden. Dies aber auch nur dann, wenn sich nicht gleich mehrere Mitschüler*innen pcr-test-bestätigt in Quarantäne befinden (Indexfall). Auch weiterhin muss regelmäßig gelüftet werden. Neben Schulsportwettbewerben dürfen auch ein- oder mehrtägige Exkursionen sowie Klassenfahrten wieder stattfinden, die Einhaltung entsprechender Hygieneauflagen vor Ort und während der Beförderung vorausgesetzt.
Wir gehen davon aus, dass auch die Prüfungen der 10. Klassen wie gewohnt – mit kleineren Einschränkungen – stattfinden können.
Bei Schulveranstaltungen jeglicher Art, hierzu zählen Elternversammlungen genauso wie Elterngespräche, Elternratssitzungen, Schulkonferenzen oder kulturelle Veranstaltungen, gelten weiterhin Grundsätze wie die Maskenpflicht, der Sitzabstand und die 3G-Regel. Wir bitten, dies bei Besuch der schulischen Einrichtungen jederzeit zu berücksichtigen.
Ihnen und Ihren Familien bzw. euch, liebe Schüler*innen, ein erholsames und schönes Osterfest bzw. eine entspannende und kraftspendende Ferienzeit.