INFORMATIONEN ZUM SCHULSTART
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
im Bestreben, für alle SchülerInnen unserer Bildungseinrichtung gleichermaßen die bestmöglichen Lernvoraussetzungen zu schaffen, möchten wir Sie über die folgenden Themenbereiche informieren.
Abmeldung bei Erkrankung
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Erkrankung, einem Arztbesuch o.ä. bis spätestens um 08:00 Uhr vom Unterricht ab und reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung nach. Sollte sich der Zeitraum der Abwesenheit über mehrere Tage erstrecken und dies bereits im Vorfeld absehbar sein, teilen Sie dies bitte ebenfalls mit. Bei erhöhtem Aufkommen an unentschuldigten Fehltagen behalten wir uns vor, eine Attestpflicht einzufordern sowie weitere unentschuldigte Fehlstunden dem Schulamt gemäß „Handlungsleitfaden Schulabsentismus“ zu melden.
Corona-Regelungen
Abhängig von der Infektionslage können sich Regelungen für den Landkreis Nordwestmecklenburg bzw. landesweite Anordnungen jederzeit ändern. Sollten eine Masken-, Abstands- oder anderweitige Hygieneregelungen für den allgemeinen Schulbetrieb vorgegeben werden, sind diese als verpflichtend einzuhalten. Bei wiederholter Missachtung droht der Ausschluss vom aktuellen Unterrichtstag. Aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen und hieran anknüpfenden Maßnahmen finden Sie bei Bedarf auf unserer Homepage bzw. der Präsenz des Landkreises bzw. des Landes.
Schulhomepage
Informieren Sie sich bitte regelmäßig auf unserer Homepage über Hinweise, Termine, Bekanntgaben, Veranstaltungen. Dort finden Sie zusätzlich Links zu Stunden- und Busplänen, Kontaktadressen etc. Unsere Website ist einsehbar unter: www.schule-luedersdorf.de.
Beurlaubung vom Unterricht (Schulpflichtverordnung §9 [1])
„Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers kann ein Schüler aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist rechtzeitig schriftlich bei der Schule zu beantragen. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.“
Ausfall von Randstunden
Sollte an den Wochentagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, an denen die Ganztagsschule regulär nach Plan stattfindet und die Pflicht des Besuches eines Angebots durch Ihr Kind besteht, ausschließlich die 6. Unterrichtsstunde ausfallen, ist eine Teilnahme am gewählten GTS-Angebot verpflichtend. Ein Fehlen wird als unentschuldigtes Fernbleiben entsprechend vermerkt.
Nutzung mobiler Endgeräte
Das Bedienen und Verwenden mobiler Endgeräte (Smartphone, Tablet, Notebook bzw. Laptop, Kopfhörer, mp3-Player, mobiler Lautsprecher usw.) ist Schülerinnen und Schülern ausschließlich nach Erlaubnis durch schulisches Personal gestattet. Jegliche Geräte sind grundsätzlich vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten, in der Schultasche etc. nicht sichtbar zu verstauen. Bei Offensichtlichkeit einer Störung des schulischen Ablaufs (Unterricht, Pausen, Aufenthalt auf Schulgelände während Unterrichtszeit) behält sich die Schule vor, das elektronische Gerät vorübergehend in Form einer Erziehungsmaßnahme einzubehalten. Bei zwei- oder mehrmaligem Verstoß gegen die oben genannte Regelung (siehe Schulordnung) ist ein Abholen durch ein Elternteil erforderlich. Von Seiten des Schulträgers zur Verfügung gestellte Tablets sind gemäß Anweisung des Schulpersonals im Unterricht nur nach Erlaubnis zu verwenden.
Rauch-, Dampf-, Alkohol-, Medikamentenmissbrauchs- und Drogenverbot auf dem Schulgelände
Auf dem gesamten Schulgelände inkl. der Zufahrtswege und des Parkbereichs vor und hinter der Schule ist der Konsum alkoholischer und/oder nikotinhaltiger Produkte, die Nutzung von E-Zigaretten, der Missbrauch von Medikamenten sowie jeglicher Drogen während des gesamten Unterrichtstages, zudem bei Ausfall einzelner Zwischen- oder Randstunden untersagt. Diese Regelung gilt auch während der Durchführung von ein- und mehrtägigen Schulfahrten für den jeweiligen Veranstaltungs- und Aufenthaltsort.
Verhalten während des Unterrichtstages
Den Anweisungen des Schulpersonals ist Folge zu leisten. Die vereinbarten Regeln gelten auf dem gesamten Schulgelände während des Schultages, ferner zudem bei außerschulischen Veranstaltungen (Projekt- und Wandertag, Schul- und Klassenfahrt, Messebesuch, Praktikum usw.). Ein Verlassen des Schulgeländes bei Ausfall von Zwischenstunden ist nur nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft und/oder die Schulleitung gestattet.
Förderung bei diagnostizierter Teilleistungsschwäche
Lernende mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen, deren Teilleistungsschwäche erfolgreich diagnostiziert wurde, erhalten einen individuellen Förderplan. Betroffene Schülerinnen und Schüler nehmen verpflichtend an schulischen Angeboten zur Förderung im jeweiligen Fach teil (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache), insofern ein entsprechender Förderkurs angeboten wird. Sie unterliegen der regulären Leistungsbewertung, besitzen jedoch den Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dieser ist mit der Klassenleitung abzusprechen und wird durch Konferenzbeschluss gültig, im Förderplan verankert.
Notengebung
Im Schuljahr 2025/26 gilt die Leistungsbewertungsverordnung vom 30. April 2014 in ihrer aktuellsten Fassung. In den Hauptfächern werden verpflichtend 3 Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben, diese gehen zu 50% in die Jahresnote ein. Mündliche wie auch schriftliche sonstige Leistungen einschließlich Lernkontrollen stellen gebündelt den weiteren Anteil der Hauptfachnote dar. In den Nebenfächern werden, falls Klassenarbeiten geschrieben werden, diese gleichfalls mit einer bestimmten Prozentzahl gewertet. 3 sonstige Noten pro Halbjahr sind in der Regel Pflicht. Bei Nichterreichen der Mindestzahl an Zensuren pro Schulfach liegt im Regelfall eine Gefährdung der Versetzung bzw. des Schulabschlusses vor.
Elterngespräche
In einem jeden Schuljahr führen die Klassenleitungen intervallisch Elterngespräche durch. Anlässe hierfür sind das Arbeits- und Sozialverhalten, die Erstellung von Schullaufbahnempfehlungen, der Tag der offenen Tür oder die Erstellung von Förderplänen und das Besprechen von Nachteilsausgleichen. Ihre Anwesenheit bei diesen Gesprächsanlässen ist wichtig. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten zum Austausch mit unseren Klassenleitungen und Fachlehrkräften, um sich über die schulischen Erfolge Ihres Kindes zu informieren.
Entlassung nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
Laut SchulG § 56 Abs. 4 gilt: „Eine Schülerin oder ein Schüler kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht entlassen werden, wenn er innerhalb von vier Wochen insgesamt zehn Unterrichtsstunden dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist oder wenn durch seine wiederholte unentschuldigte Abwesenheit bei Klassenarbeiten in mindestens zwei Unterrichtsfächern keine Möglichkeit besteht, die schriftlichen Leistungen zu bewerten.“
Freiwilliger Rücktritt
Laut SchulG § 64 Abs. 3 gilt: „Eine Schülerin oder ein Schüler kann mit Zustimmung der Klassenkonferenz freiwillig eine Jahrgangsstufe zurücktreten oder eine Jahrgangsstufe überspringen.“ Hierzu erforderlich ist ein schriftlicher formloser Antrag der Erziehungsberechtigten inkl. Begründung des Wunsches des Rücktritts. Dieser ist bis zum 15.12. (1. Halbjahr) oder 15.05. (2. Halbjahr) des laufenden Schuljahres bei der Schulleitung einzureichen. Bei freiwilligem Rücktritt erfolgt am Ende des Schuljahres keine neue Versetzungsentscheidung. Die Schülerin oder der Schüler erhält in diesem Fall ein Zeugnis über das freiwillige Wiederholungsjahr mit dem Vermerk, dass das Aufsteigen auf Grund der früheren Versetzungsentscheidung erfolgt.
Unterschriftspflicht trotz Volljährigkeit
Eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf Elterninformationsschreiben, Mitteilungen, Zeugnissen usw. ist selbst nach Erreichen der Volljährigkeit erforderlich und verpflichtend.
Schulordnung (RS)
Wir wollen eine Schule, in der wir uns alle wohlfühlen. Deshalb müssen wir folgende Regeln beachten:
- In unserer Schule pflegen wir einen friedlichen und fairen Umgang miteinander, verhalten uns leise und achten auf Ordnung und Sauberkeit. Dies gilt für den gesamten Unterrichtstag einschließlich der Pausen.
- Das Schaffen und Einhalten einer ruhigen, konzentrationsfördernden sowie durch gegenseitigen Respekt getragenen Lernumgebung für Schüler- und Lehrerschaft ist unser oberstes Gebot.
- Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist maßgeblich für einen reibungs- und störungsfreien Schulalltag. Nach dem Vorklingeln haben sich die Lernenden in den jeweiligen Räumen einzufinden und auf den Unterricht angemessen vorzubereiten.
- Das Mitführen von Unterrichtsmaterialien, das Anfertigen von Hausaufgaben und das Vor- und Nachbereiten des Unterrichts werden als selbstverständliche Schülerleistung vorausgesetzt.
- Unsere Cafeteria lädt in den Frühstücks- und Mittagspausen zur gemeinsamen Verpflegung ein. Ruhe, die Einnahme eines Sitzplatzes an einem der zahlreichen Tische, angemessenes und regelkonformes Verhalten sowie das Reinigen der Tische und Abgeben benutzten Bestecks und Geschirrs vor Verlassen des Raumes sind pflichtgemäß einzuhalten.
- Die großen Pausen verbringen unsere Schüler*innen draußen in den für sie ausgewiesenen Bereichen auf dem Schulgelände.
- In Pausen, in denen es regnet, sind die Lernenden dazu aufgefordert, sich in den Räumen ihrer folgenden Unterrichtsstunde unter Aufsicht der entsprechenden Lehrkraft aufzuhalten.
- Die Gesprächs- und Verhaltensregeln unserer Schule sind jederzeit und ausnahmslos zu befolgen. Anweisungen seitens des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals sowie der Aufsicht führenden Schüler*innen ist allumfänglich Folge zu leisten.
- Nach Abschluss eines Unterrichtstages sind alle Lernenden dazu aufgefordert, das Schulgebäude zu verlassen mit Ausnahme der Teilnehmer*innen an Ganztags- und Forder- bzw. Förderangeboten.
- Nicht nur innerhalb des Schulgebäudes, auch auf den Außenanlagen gilt das Gebot der Sauberkeit und Ordnung. Müllvermeidung und -entsorgung dienen dem sauberen Erscheinungsbild der Schule. An der Reinigung des Schulgeländes beteiligen sich alle Schulklassen gemäß ihrem Einsatzplan.
- Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände sowie an der Bushaltestelle ist verboten. Selbstverständlich sind auch Drogen- und Alkoholbesitz sowie deren Konsum vor, während und nach Unterrichtszeiten und Schulveranstaltungen untersagt. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden der Polizei gemeldet und zur Anzeige gebracht.
- Der Verzehr von Lebensmitteln, die Koffein, Taurin oder ähnliche Stoffe beinhalten, ist für Schüler*innen nicht gestattet.
- Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes ist während des Unterrichtstages nicht gestattet.
- Die Nutzung von Smartphones, Tablets und anderweitigen elektronischen Geräten ist während des Unterrichtstages verboten. Aufnahmemedien aller Art sind vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten, deren Nutzung ist gleichermaßen untersagt.
- An der Bushaltestelle haben sich die Lernenden entsprechend der Reihenfolge ihres Eintreffens an selbiger anzustellen und ihren gültigen Busausweis vor Antritt der Fahrt bereit zu halten. Den Anweisungen des Beförderungspersonals ist stets in vollem Umfang Folge zu leisten.
- Das Tragen von Kleidung und Accessoires mit Schriftzügen, welche dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule entgegenwirken, ist untersagt.
- Taschen- und Kleidungsdurchsuchungen durch das Personal der Regionalen Schule mit Grundschule Lüdersdorf sind im Falle des begründeten Verdachts gestattet.
- Anstelle eines Entschuldigungsschreibens durch die Eltern kann bei wiederholtem Fehlen im Unterricht das Einreichen eines ärztlichen Attests erforderlich werden.
- Diese Schulordnung wird ergänzt durch die Belehrungen seitens der Klassenleiter*innen z.B. zum Busverkehr, Verhalten im Straßenverkehr, zur Handynutzung oder der Säuberung des Schulgeländes.
- Bei Störungen des Unterrichts sieht das Trainingsraum-Konzept eine feste Abfolge von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vor, um den bzw. die Schüler*in hinsichtlich seiner bzw. ihrer sozialen Kompetenzen effektiv zu fördern und störungsfreien Unterricht zu gewährleisten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Arbeitsmaterialien Klasse 5 bis 7
Links zur Übersicht der Arbeitsmaterialien für die Jahrgangsstufen 5 bis 7
- Jahrgangsstufe 5: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/i522MBZFGnxSrAS
- Jahrgangsstufe 6: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/aGR4Fc2rj8yHSoS
- Jahrgangsstufe 7: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/MtA2eH5bCaLEk4a