Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

wir, die Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf wünschen Ihnen und euch ein frohes neues Jahr 2022. Ich hoffe, die Feiertage über Weihnachten, die Zeit zwischen den Jahren und der Jahreswechsel verliefen erholsam, coronafrei und kraftspendend im Kreise der Familie. Am morgigen Montag, den 03. Januar 2022 startet unsere Schule pünktlich in der ersten Stunde in das neue Kalenderjahr. Voller Hoffnung auf Normalität und einen regulären Schulbetrieb schauen wir nach vorne und möchten mit diesem kleinen Beitrag an die Abläufe am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien erinnern.

Der Unterricht startet wie gewohnt ab der 1. Stunde. Alle Schüler*innen sind dazu aufgefordert, eine Erklärung zum Reiseverhalten vorzulegen. Hier können Sie das benötigte Formular herunterladen.

Link zur Erklärung zum Reiseverhalten (bitte mitbringen): https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/yXGeGrKCkJt5jkz

Datenschutzerklärung (Informationsblatt zur Kenntnisnahme): https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/qewacgtMmwXXcFw

Nur, wenn dieses ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, darf das betreffende Kind am Unterrichtsgeschehen teilnehmen. Sollte Ihr Kind kein solches Formular mitbringen, kontaktieren wir Sie umgehend mit der Bitte, den Nachweis per E-Mail an die Schule zu senden oder zeitnah vorbei zu bringen. Ich setze jedoch darauf, dass alle Schulkinder das benötigte Schriftstück fertig ausgefüllt mitbringen, sodass der Betrieb zum Jahresstart reibungslos anlaufen kann.

 

Wichtig zum Thema Reiseverhalten ist folgendes:

  • Alle Einreisenden unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht, sind dazu verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) zu verfügen.
  • Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Nachweispflicht befreit.
  • Für Kinder unter 12 Jahren endet eine Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch. Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet grundsätzlich auch bei unter 12-Jährigen eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht.

 

Richtiges Verhalten bei Symptomen

Personen dürfen die Schule nicht betreten, wenn sie corona-typische Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID19 schließen lassen:

  • respiratorische Symptome sind z.B. Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius), Kopf- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchs- und
    Geschmackssinns oder gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen)

Ein Schulbesuch dieser Schülerin bzw. dieses Schülers kann erst wieder erfolgen, wenn durch die Erziehungsberechtigten der minderjährigen
Schülerinnen und Schüler oder durch die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst, eine Selbsterklärung vorgelegt wird, nach welcher entweder die Schülerinnen und Schüler einen negativen Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR Test) besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind, oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.

Bei Vorliegen leichter Erkältungssymptome ist eine Unterrichtsteilnahme möglich:

  • leichte Erkältungssymptome sind z.B. Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte
    Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende
    Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder
    Geschmacksverlust

 

Maskenpflicht in den ersten 14 Tagen

Für alle Personen, die am Schulalltag teilnehmen sowie für Gäste und Besucher unserer Einrichtungen gilt eine 14-tägige Maskenpflicht, beginnend am Montag, den 03.01.2022, es sei denn, es liegt eine Maskenbefreiung vor.

 

Testung ab Montag, 03.01.2022

Wir testen am Montag in der 1. Stunde alle unsere Schüler*innen sowie das Schulpersonal (inkl. Genesene, Geimpfte). Sollten Sie Ihr Kind zuhause testen, benötigen wir einen aktuellen, unterschriebenen Nachweis der häuslichen Testung am Montagmorgen. Die Testung darf, wenn durch einen Selbsttest erfolgt, maximal 24 Stunden zurückliegen. Ab Montag testen wir verpflichtend an drei Schultagen pro Schulwoche gemäß der neuen Bestimmungen der vorläufigen Fassung der 4. Schul-Corona-Verordnung, gültig ab dem 03. Januar 2022. Diese Testung schließt ausdrücklich auch genesene und/oder geimpfte Schüler*innen ein.

 

Sport- und Musikunterricht

Sowohl der Sport- als auch der Musikunterricht können, so sehen es die Regelungen bislang vor, ab Montag “in gewohntem Rahmen” wieder stattfinden (siehe Hygieneplan, gültig ab 03.01.2022).

Link zum aktuellen Hygieneplan: https://cloud.schule-luedersdorf.de/index.php/s/j42pLKkKd3cxN2x

Wir wünschen allen unseren Schüler*innen einschließlich ihrer Familien einen guten Start in das neue Kalenderjahr, schulische wie auch menschliche Erfolge sowie viel Gesundheit und Wohlbefinden.